2.3.3. Die Einvernahme von A. im Vorverfahren wurde auf Video aufgezeichnet und ermöglicht dem Gericht nicht nur eine inhaltliche Würdigung ihrer Aussagen, sondern zeigt auch optisch und im Originalton (damals noch Türkisch), wie sie die Aussagen gemacht hat. Anlässlich der Berufungsverhandlung hat das Obergericht A. erneut einvernommen und konnte dadurch zusätzlich einen persönlichen Eindruck von deren -8- Aussagen (nunmehr in Deutsch und ohne Dolmetscher) und Aussageverhalten gewinnen. Sodann konnten auch Unklarheiten geklärt werden.