A. hat sodann ausgeführt, dass der Beschuldigte sie mehrfach auf den Mund und zwischendurch auf den Nacken geküsst habe. Sie habe jeweils gesagt, dass sie das nicht möchte. Er habe jedoch trotzdem weitergemacht. Ebenfalls habe er sie wiederholt auf den Hintern geschlagen (UA act. 516) und sie im Schlaf fotografiert (UA act. 514). Er habe ihr zudem diverse Kleider wie Unterwäsche und Nachthemden gekauft, die unter anderem die Aufschriften «touch me» getragen hätten (UA act. 516; 694). Ferner habe er ihr Chatnachrichten wie «ich chan mich ned i der inne entleere», sie sei in seinen Träumen und er würde sie schlecken, gesendet (UA act. 513, 515, 517).