2.3.2. A. schilderte im Vorverfahren und vor Vorinstanz, der Beschuldigte habe sich mehrfach neben sie aufs Bett hingelegt. Mindestens zwei Mal habe er sie dabei angefasst (Untersuchungsakten [UA] act. 512 f.; 691). Er habe sie mit seiner Hand in ihrem Intimbereich (über den Kleidern) berührt und damit gespielt. Durch Reibbewegungen sei es warm (UA act. 514, 691) bzw. heiss (UA act. 517) geworden. Sie sei dann jeweils aufgestanden bzw. habe ihn angeschrien, woraufhin er erschrocken sei und das Zimmer verlassen habe (UA act. 514, 691). Sodann schilderte sie, es sei einmal vorgekommen, dass sie aufgewacht sei und bemerkt habe, dass der Beschuldigte hinter ihr auf ihrem Bett gelegen sei.