2. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind im Sinne von Art. 187 Ziff. 1 StGB, der mehrfachen Schändung im Sinne von Art. 191 StGB, der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 1 StGB und der mehrfachen sexuellen Belästigung gemäss Art. 198 Abs. 2 StGB freizusprechen; 3. Der Beschuldigte sei für den Anbau, Herstellung und Besitz von Marihuana für den Eigenkonsum zu einer Busse von CHF 300 zu verurteilen;