16. 16.1. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 23'775.65 (inkl. Fr. 1'699.85 MwSt.) abzüglich Teilzahlung inkl. MwSt. von Fr. 14'876.81, somit Fr. 8'898.84 zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 16.2. Der bis am 1. Juni 2020 als unentgeltliche Rechtsvertreterin der Zivil- und Strafklägerin 1 tätig gewesenen lic. iur. Eva Wirth, Rechtsanwältin, wird eine Entschädigung von Fr. 7'085.25 (inkl. Fr. 506.51 MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen.