15. Die Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Zivil- und Strafklägerin 1 im Gesamtbetrag von Fr. 13'181.70 (inkl. gesamthaft Fr. 925.40 MwSt.), bestehend aus der Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertreterin lic. iur. Eva Wirth im Umfang von Fr. 7'085.25 (inkl. Fr. 506.51 MwSt.) und aus der Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertreterin Carmen Emmenegger im Umfang von Fr. 6'069.45 (inkl. Fr. 418.90 MwSt.), werden von der Gerichtskasse bezahlt. -5-