Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. f) und g) von Total Fr. 20'231.00 zu 80 %, d.h. im Umfang von Fr. 16'184.80 auferlegt. 14. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 23'775.65 (inkl. Fr. 1'699.85 MwSt. und Kosten für die Übersetzung von Fr. 991.40) werden einstweilen von der Gerichtskasse bezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 22'784.25 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).