Das Mobiltelefon Apple iPhone kann von der Zivil- und Strafklägerin 1 innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei abgeholt werden. Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist wird der Gegenstand vernichtet. 10.3. Der Antrag der Zivil- und Strafklägerin 1 auf Herausgabe ihres Laptops wird zufolge fehlender Beschlagnahmung dieses Gegenstandes abgewiesen. -4- 11. 11.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 Fr. 2'306.85 als Schadenersatz zu bezahlen.