1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 4. Juni 2020 gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Schändung, mehrfacher sexueller Belästigung, Pornografie, mehrfacher Nötigung, mehrfacher versuchter Drohung, wiederholter Tätlichkeiten sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. 2. Das Bezirksgericht Aarau erkannte mit Urteil vom 26. August 2020: