7.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem früheren amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Martin Leiser, eine Entschädigung von insgesamt Fr. 16'990.05 auszurichten. Diese Entschädigung wird ausgangsgemäss zu 9/10 mit Fr. 15'291.00 vom Beschuldigten zurückgefordert bzw. aus dem Verwertungserlös beglichen. 7.3. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt A., für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 46'397.05 auszurichten.