als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 12. Februar 2020 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, sowie einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'200.00, Probezeit 3 Jahre, verurteilt. 5. 5.1. Folgende Gegenstände werden eingezogen: