Das Obergericht erkennt: - 74 - 1. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird betreffend den Vorwurf der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz (Anklageziffer 2) für den Zeitraum vor dem 12. November 2013 infolge Verjährung eingestellt. 2. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird vom Vorwurf der Geldwäscherei gemäss Anklageziffer 3 (3. bis 6. Punkt) freigesprochen