Der amtliche Verteidiger macht mit anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung eingereichten Kostennote vom 11. November 2020 einen Aufwand von insgesamt 275 Stunden zu einem Stundensatz von Fr. 200.00 sowie Auslagen von Fr. 1'679.90 und die gesetzliche Mehrwertsteuer, gesamthaft Fr. 61'044.25, geltend. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass das vorliegende Verfahren angesichts der langen Verfahrensdauer, des grossen Aktenumfangs sowie der verfahrensrechtlichen Aspekte komplex und anspruchsvoll erscheint. Die vorinstanzlich eingereichte Kostennote erweist sich jedoch als deutlich überhöht.