10.3.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten hat dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren mit Verfügung vom 12. November 2020 eine Entschädigung in Höhe von Fr. 46'397.05 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) zugesprochen (GA act. 323 ff.).