Der Verteidiger hat sodann zahlreiche Korrespondenzen mit weiteren Behörden, namentlich dem BASPO, der Stiftung Antidoping Schweiz sowie der EZV geführt und dafür einen Aufwand von gesamthaft 9.6 Stunden in Rechnung gestellt. Dass solche Abklärungen bzw. Anfragen teilweise notwendig und geboten sind, wird nicht generell in Abrede gestellt. Eine einfache telefonische Anfrage oder eine E-Mail hätte im vorliegenden Verfahren jedoch vollkommen ausgereicht, um das angestrebte Ziel zu erreichen.