Das Berufungsverfahren hat sich auf die erfolgten Schuldsprüche sowie die Ersatzforderung beschränkt. Es stellten sich dabei weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht besonders schwierige Fragen und die zu studierenden Akten waren weitgehend bekannt. Entsprechend geringer ist der dafür angemessene Aufwand im Berufungsverfahren zu veranschlagen. Die Akten des Untersuchungsverfahrens sind allerdings sehr umfangreich.