Beides ist in der Steuererklärung nicht deklariert, wobei bereits der Steuerwert eines Bitcoins per 31. Dezember 2021 einen Steuerwert von Fr. 43'071.02 auswies (vgl. https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerlichepersonen/steuererklaerung-easytax/kryptowaehrungen). Sodann habe er die einst für Fr. 300'000.00 erworbene Farm in Chile, die er im Februar 2020 noch besass, an eine amerikanische Familie verkauft. Dass der gesamte, in Gold bezahlte Kaufpreis bereits aufgebraucht ist, erscheint angesichts der aktuellen Lebenshaltungskosten des Beschuldigten zumindest fragwürdig (vgl. UA act. 4.2/97; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12).