Der Beschuldigte gab auf konkrete Nachfrage an der Berufungsverhandlung an, nebst den in der eingereichten Steuererklärung deklarierten Liegenschaften über eine nicht näher bestimmte Anzahl an Bitcoins sowie über Goldnuggets in Thailand im Wert von Fr. 15’000-Fr. 20'000.00 zu verfügen. Beides ist in der Steuererklärung nicht deklariert, wobei bereits der Steuerwert eines Bitcoins per 31. Dezember 2021 einen Steuerwert von Fr. 43'071.02 auswies (vgl. https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerlichepersonen/steuererklaerung-easytax/kryptowaehrungen).