Der in Thailand wohnhafte Beschuldigte geht nach eigenen Angaben aktuell keiner Erwerbstätigkeit nach. Seine einzigen Einkünfte seien derzeit Mietzinseinnahmen aus der Vermietung seiner Liegenschaften in der Schweiz in Höhe von monatlich Fr. 2'230.00. Damit könne er den Lebensunterhalt in Thailand für sich, seine Frau und seine beiden Söhne bestreiten. Als Beleg reichte er die per 29. März 2022 im Kanton Y. eingereichte Steuererklärung ein. Unter diesen Umständen ist der Tagessatz mit der Vorinstanz auf Fr. 30.00 festzusetzen.