6.5.3. Mit dem neuen Recht wird die Geldstrafe gemäss Art. 34 StGB auf 180 Tagessätze beschränkt, während aArt. 34 StGB Geldstrafen bis 360 Tagessätze zuliess. Diese Rechtsänderung kann sich sowohl zum Vor-, als auch zum Nachteil eines Verurteilten auswirken.