Entsprechend gross war die kriminelle Energie, mit welcher der Beschuldigte seine deliktische Tätigkeit verfolgte. Der Beschuldigte hat dabei mit rund Fr. 134'400.00 und Fr. 112'896.00 sowohl einen grossen Umsatz als auch einen erheblichen Gewinn erzielt und die deliktische Tätigkeit, in Ermangelung anderer Einkommensquellen im Sinne einer Erwerbstätigkeit ausgeübt. Vor allem beim Gewinn, jedoch auch in Anbetracht des dafür betriebenen Planungsund Organisationsaufwandes ist der Beschuldigte erheblich über die blosse Erfüllung des qualifizierten Tatbestands hinausgegangen.