Drittens war auch der Ordner mit den Rechnungen im Ferienhaus in Q. versteckt und damit nicht ohne Weiteres auffindbar, weshalb auch hinsichtlich des vermeintlichen «paper trails» an sich eine Vereitelungshandlung vorliegt. Das Argument des Beschuldigten, die zur Renovation des Hauses verwendeten Mittel seien ohne Weiteres auffindbar und eine Vereitelung daher ausgeschlossen, zielt damit an der Sache vorbei.