Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 17. April 2015 gab er zu Protokoll, dass Anabolika bis 1980 offiziell eingesetzt wurden, danach seien die Dopinggesetze gekommen. In der Folge habe man die Mittel nicht mehr legal erwerben können, weshalb es zur Entstehung von Untergrundlaboren gekommen sei (UA act. 4.1/4). Die Frage, ob er selbst Wirkstoffe über die Grenze transportiert habe, verneinte er mit der Begründung, dass dies «zu riskant» gewesen wäre (UA act. 4.1/82). Gestützt darauf ist erstellt, dass der Beschuldigte Dopingmittel herstellte und verkaufte, obschon ihm bewusst war, dass diese verboten sind.