Das Argument, wonach auch legale Verwendungszwecke für die von ihm hergestellten Substanzen denkbar seien (vgl. Berufungsbegründung des Beschuldigten Rz. 49), bleibt ebenfalls ein rein theoretisches, zumal der Beschuldigte nicht ansatzweise aufzeigt, weshalb er von einer solchen Verwendung ausgegangen ist bzw. hätte ausgehen dürfen und ein solcher bereits angesichts der beim Beschuldigten aufgefundenen Mengen nicht anzunehmen ist.