Er gab zudem mehrfach an, jeweils ausschliesslich auf Nachfrage sowie mit dem Anspruch produziert zu haben, eine bessere Qualität als die übrigen auf dem Markt erhältlichen Produkte zu erreichen (vgl. UA act. 4.1/11; GA act. 219). Daraus folgt, dass der Beschuldigte nicht nur seine Produkte und die Herstellverfahren, sondern auch den Markt, die Endabnehmer und deren Bedürfnisse sehr gut kannte.