Bei den in den Gewerberäumen des Beschuldigten sichergestellten Produkten handelt es sich grossmehrheitlich um anabole Steroide und Wachstumshormone (vgl. UA act. 1.1.6/19 ff.). Dass diese Substanzen klassischerweise im Bodybuilding zur Förderung des Muskelaufbaus zum Einsatz kommen, erschliesst sich nicht nur aus dem heutigen Allgemeinwissen, sondern war dem Beschuldigten aufgrund seiner - 46 -