4.8. 4.8.1. Gestützt auf die Ausführungen unter Ziffer 4.4 ff. hiervor hat es als erstellt zu gelten, dass der Beschuldigte die nachfolgenden Arznei- und Dopingmittel hergestellt und vertrieben hat, um bei den Endkonsumenten den Muskelaufbau zu fördern und die (allgemeine) (Leistungs-)Fähigkeit, mithin die körperliche Fitness, zu verbessern: