Martin Leiser, zwischen der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der EZV, sämtlicher Akten der EZV im Zusammenhang mit den Aktionen PUMP und RAGE, sämtlicher GPS-Daten der Aktion PUMP sowie die Zeugenbefragung von C., dem Leiter der Zentralstelle Zollfahndung, und die Anordnung eines graphologischen Gutachtens für die Empfangsbestätigungen der beiden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehle vom 16. März 2015 für die Hausdurchsuchung vom 31. März 2015.