Insbesondere der Beschuldigte hat bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme von einem Umsatz von Fr. 50'000.00 alle drei Monate gesprochen, was bereits einem Jahresumsatz von Fr. 200'000.00 entspräche. Tatsache ist sodann, dass sowohl der Beschuldigte als auch D. ihre Einnahmen in der Tendenz zu tief abgegeben haben, wie ein Abgleich mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen Zahlen ergibt. Während beide Beteiligte ausgesagt haben, der Umsatz habe bis Mitte 2013 maximal Fr. 30'000.00 betragen, wurde im abgetrennten Verfahren gestützt auf die Verkaufsdaten auf dem USB-Stick - 34 -