Als konsistent erweist sich indessen die von beiden Beteiligten geäusserte Angabe, wonach der Umsatz für die Verkäufe an D. für den Gesamtzeitraum, beginnend ungefähr im Jahr 2008 bis zur Verhaftung des Beschuldigten am 31. März 2015 Fr. 200'000.00 betragen habe. Sowohl D. als auch der Beschuldigte haben diesen Betrag mehrfach als auch unabhängig voneinander bestätigt. Insbesondere der Beschuldigte hat bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme von einem Umsatz von Fr. 50'000.00 alle drei Monate gesprochen, was bereits einem Jahresumsatz von Fr. 200'000.00 entspräche.