An der Berufungsverhandlung schliesslich bestritt der Beschuldigte seine vor Vorinstanz getätigten Aussagen und führte unter Verweis auf die Akten aus, er habe ab Mitte 2013 bis zur Verhaftung einen Gewinn von Fr. 10'000.00 bis Fr. 20'000.00 erwirtschaftet. Genaue Zahlen könne er nicht angeben, weil er darüber nicht Buch geführt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8).