4.5.3.1. Erstmals wurde der Beschuldigte anlässlich seiner Hafteröffnung zum Umfang seines illegalen Handels befragt. Damals gab er zu Protokoll, er habe ungefähr Fr. 50'000.00 pro 3 Monate eingenommen, wobei die Gewinnmarge je nach Produkt variiere (UA act. 3.4/70). An der zweiten Einvernahme vom 17. April 2015 schätzte er seinen Gewinn für die gesamte Dauer auf ca. Fr. 300'000.00 bis Fr. 330'000.00, wobei sich seine vorherige Aussage lediglich auf einen einzelnen Zeitrahmen beziehen würden, indem die ganzen Produkte auf dem Markt gewesen seien (UA act. 4.1/9).