Der Beschuldigte macht in diesem Zusammenhang geltend, er sei zum fraglichen Zeitpunkt in Thailand gewesen. Er habe zwar vom Vorhaben von D. gewusst, einen Teil des Lagerbestandes auf E. zu übertragen, habe jedoch weder daran mitgewirkt noch die Konditionen gekannt. Entsprechend sei fraglich, ob ihm diese Übertragung als Verkauf zugerechnet werden könne (Eingabe des Beschuldigten vom 11. März 2022 Rz. 99 ff.).