4.1/60) bzw. am 1. Dezember 2014 bei der Flaigg AG 5’400 Stück Büchslein mit Deckel bestellt hat, um darin Tabletten abzufüllen (UA - 29 - act. 4.1/59). Ausserdem erstellt ist, dass der Beschuldigte am 7. November 2012 die letzte nachweisebare Zahlung an seine chinesische Wirkstofflieferantin H. getätigt hat, wobei umstritten ist, ob es sich dabei um eine Vorauszahlung für eine Bestellung oder eine Restschuld handelt (UA act. 4.1/84). Schliesslich ist aufgrund übereinstimmender Aussagen des Beschuldigten und D. erstellt, dass die beiden im Oktober 2013 ein Lager in U. gemietet haben (UA act. 4.2/155).