a HMG erschliesst. Entsprechend lässt sich der medizinische Zweck nicht einfach deshalb in Abrede stellen, dass die vorliegenden Produkte zur Anwendung an gesunden Menschen angedacht waren. Ebenfalls unbehelflich ist das Argument des Beschuldigten, dass aus Sicht des Konsumenten bereits aufgrund des privaten Vertriebs nicht auf ein Arzneimittel zu schliessen sei. Arzneimittel der Abgabekategorie E sind frei verkäuflich, können von - 28 -