Bei der Zuordnung nach der Anpreisung wird auf die subjektive Zweckbestimmung abgestellt, wie sie durch die Präsentation, d.h. durch das Angebot, die Kennzeichnung und die Bewerbung zum Ausdruck kommt. Die Darreichungsform ist i.d.R. kein Indiz für die Einteilung eines Produktes als Arzneimittel. Hingegen deuten - 27 -