Die erste Säule bildet das staatliche Strafrecht, wozu auch Art. 22 SpoFöG zählt und für dessen Vollzug die staatlichen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind. Die zweite Säule verkörpert das privatrechtliche Sanktionssystem des organisierten Sports und dessen Ahndung von Verstössen gegen Verbandsrecht. Mit dem Vollzug und der Sanktionierung ist die Stiftung Antidoping Schweiz als nationale Agentur zur Bekämpfung von Doping gemäss Art. 19 Abs. 2 SpoFöG betraut.