2.2.2.2. Auch die Rechtsmässigkeit der anschliessend durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Überwachungsmassnahmen, d.h. der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs des Beschuldigten sowie die Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten, konkret der Standortidentifikation mittels GPS und IMSI-Catcher, sowie der Verwertbarkeit der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde in den besagten Entscheiden bereits bestätigt (Urteil des Obergerichts des - 16 -