Mit Verfügung vom 29. Januar 2016 wurde wegen drohender Verjährung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom 17. März 1972 (aSpoFöG; SR 415.0) der Verfahrenskomplex betreffend den Zeitraum vom Januar 2009 bis zum 30. September 2012 abgetrennt und in das Verfahren StA.2016.8 überführt (nachfolgend «abgetrenntes Verfahren»; UA act. 1.1.1/106). Gleichentags wurde der Beizug sämtlicher Akten des Verfahrens StA.2014.42 zum abgetrennten Verfahren ST.2016.8 verfügt.