sämtliche darauf aufbauenden Ermittlungserkenntnisse unverwertbar (vgl. Berufungserklärung des Beschuldigten S. 3 [unten]; Berufungsbegründung des Beschuldigten Rz. 70 ff.; Eingabe des Beschuldigten vom 11. März 2022 E. 5 ff. und 9 f.). 2.2. 2.2.1. Das vorliegende Strafverfahren wurde am 3. Juni 2014 unter der Verfahrensnummer StA.2014.42 eröffnet (UA act. 1.1.1/53). Der Verfahrenseröffnung gegen den Beschuldigten war eine Anzeige der EZV, datierend vom 23. Mai 2014, vorangegangen, welche u.a. auf Erkenntnissen einer GPS-unterstützten Observation des Beschuldigten beruhte (UA act. 1.1.1/1 ff.).