2. 2.1. Der Beschuldigte hat mit Berufungserklärung diverse Verfahrens- und Beweisanträge gestellt. In seinem Hauptstandpunkt macht er geltend, sämtliche der von der Kantonalen Staatsanwaltschaft im vorliegenden Verfahren erhobenen Beweise seien unverwertbar und verlangt gestützt darauf, diese aus den Akten zu weisen (Berufungserklärung des Beschuldigten S. 3 [unten]).