1. Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, sämtliche Originaldaten der GPS- Überwachung, d.h. in elektronischer Form, für das Fahrzeug Volvo XC90, blau, aaa im Zeitraum vom 18.6.2014 bis zum 28.7.2014 und für das Fahrzeug Volvo XC90 grau, bbb im Zeitraum vom 26.8.2014 bis zum 31.3.2015 den Verfahrensakten zuzuführen. 2. Es seien die elektronischen Daten der Verteidigung zur Einsichtnahme zuzustellen unter Ansetzung einer angemessenen Frist, um sich zu den Originaldaten der GPS-Überwachung zu äussern. - 11 - Das Obergericht zieht in Erwägung: