4.11. Mit Eingabe vom 8. November 2021 bzw. 26. November reichten die Kantonale Staatsanwaltschaft resp. der Beschuldigte erneut eine freigestellte Stellungnahme ein. 4.12. Mit Eingabe vom 11. März 2022 reichte der Beschuldigte eine vorgängige Stellungnahme zur Berufungsverhandlung ein. 4.13. Mit Eingabe vom 25. März 2022 reichte die Kantonale Staatsanwaltschaft die GPS-Daten der beiden überwachten Fahrzeuge des Beschuldigten ein. 4.14. Am 6. April 2022 fand die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt, anlässlich derer er folgende Beweisanträge stellte.