4.7. Mit Berufungsantwort vom 13. Juli 2021 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung. Gleichentags beantragte sie mit separater Eingabe, sämtliche vom Beschuldigten mit Berufungsantwort eingereichten Beilagen aus dem Recht zu weisen. 4.8. Am 27. Juli 2021 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein und hielt an den von ihm gestellten Anträgen fest. 4.9. Mit Eingabe vom 3. und 24. August 2021 sowie vom 27. September 2021 reichte die Kantonale Staatsanwaltschaft je weitere Unterlagen zur Kenntnisnahme ein.