4.5. Am 7. Juni 2021 reichte der Beschuldigte seine schriftliche Berufungsbegründung ein und hielt an den mit Berufungserklärung gestellten Anträgen fest. -8- 4.6. Mit Berufungsantwort vom 5. Juli 2021 liess der Beschuldigte sinngemäss die Abweisung der Berufung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für den Fall beantragen, dass entgegen seiner Berufungsanträge kein Freispruch erfolgten sollte.