7. Es sei Herr C., Leiter Zentralstelle Zollfahndung (ZEFA), vom Bezirksgericht Bremgarten als Zeuge einzuvernehmen. 8. Es seien sämtliche GPS-Daten zu edieren, die im Rahmen der Aktion «Pump» erhoben wurden. 4.4. Mit Eingabe vom 18. Mai 2021 verzichtete die Kantonale Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anschlussberufung. Mit separater Eingabe desselben Datums erstattete sie die schriftliche Berufungsbegründung, mit welcher sie an den mit Berufungserklärung gestellten Anträgen festhielt.