Damit ergibt sich, gestützt auf die eingereichte Kostennote, für die Jahre 2020 bis 2023 einen zu entschädigenden Aufwand von 10 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 200.00, Auslagen in Höhe von Fr. 146.15 sowie 7.7 % MwSt., insgesamt somit Fr. 2'311.40. Seit dem 1. Januar 2024 sind 5.66 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 220.00, Auslagen in Höhe von Fr. 48.40 sowie 8.1 % MwSt., insgesamt somit Fr. 1'399.95, zu entschädigen. Entsprechend ist die Kostennote im Umfang von Fr. 3'711.35 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu genehmigen.