5.2. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten ist aus der Staatskasse zu entschädigen. Mit Kostennote vom 10. Januar 2024 macht er einen Aufwand von insgesamt 17 Stunden und 20 Minuten geltend, wovon 7 Stunden und 20 Minuten auf das Jahr 2024 entfallen. Angepasst auf die effektive Dauer der Verhandlung von 3 Stunden (inkl. Weg und Vor- und Nachbesprechung), ergibt sich ein Aufwand von 15 Stunden und 40 Minuten, was in Anbetracht der Bedeutung und des Umfangs der vorliegenden Strafsache als angemessen erscheint.