Im Kanton Aargau sei das Departement Volkswirtschaft und Inneres für die Feststellung des Schweizer Bürgerrechts zuständig (Berufungsbegründung, S. 3 f.). Weiter führte die Oberstaatsanwaltschaft aus, dass sie die Frage des Härtefalls ohne Detailkenntnis der vorinstanzlichen Akten noch nicht erörtern könne, zumal aus Gründen der Instanzenwahrung eine Rückweisung an die Vorinstanz angebracht sei (Berufungsbegründung, S. 5). Mit -5-