Am 9. Mai 2019 habe die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten eröffnet, welcher nur vier Tage später, am 13. Mai 2019, das DVI darüber informiert habe. Mit Schreiben vom 3. September 2019 habe das DVI dem Beschuldigten mitgeteilt, dass er die schweizerische Staatsangehörigkeit erworben habe. Am 1. Oktober 2019 habe der Grosse Rat (Kommissionsdienst) den Einbürgerungsentscheid widerrufen und das Verfahren sistiert. Dieser Widerruf sei (zumindest) rechtswidrig gewesen, da sich der Beschuldigte korrekt verhalten und das DVI unverzüglich über das hängige Strafverfahren informiert habe.